Unsere Ziele und Unterstützungsmöglichkeiten
Wir sind eine mildtätige Stiftung u. a. zur Förderung körperlich, geistig und/ oder seelisch behinderter junger Menschen bis zum Ablauf des 26. Lebensjahres. Das Ziel jeder Förderung ist, dass die gesundheitlich beeinträchtigten jungen Menschen ein selbständiges und unabhängiges Leben führen können. Die Stiftung hat in den letzten Jahren mitgeholfen u. a. ca. 50 Kindern das Leben zu retten indem sie überlebensnotwendige Operationen, deren Kosten die Krankenkassen nicht übernommen haben, mitfinanziert hat. Die Stiftung hat weiter behinderten Kindern Petö-Therapien finanziert und Stotterern mit der Finanzierung entsprechender Kurse zur Überwindung ihrer Beeinträchtigung geholfen. Weiterhin haben wir die Schul-, Berufsausbildung von Waisen/Halbwaisen gefördert.
Zur Verfolgung der vorstehenden Maßnahmen geben wir z.B. Zuschüsse zu medizinischen Behandlungen, bspw. für Operationen zur Behebung angeborener Herzfehler, für orthopädische Behandlungen einschließlich Prothesenanpassung, für Sprachtherapien für Stotterer oder Rehabilitationsbehandlungen für spastisch gelähmte junge Menschen. Möglich ist auch die Förderung von Hilfsmitteln, die die behinderten jungen Menschen für ein selbständiges und unabhängiges Leben, insbesondere für die Erlangung einer abgeschlossenen Ausbildung, benötigen.
Gefördert werden auch Institutionen, d.h. Einrichtungen und Personenvereinigungen, die solchen behinderten jungen Menschen helfen und hierzu Fördermittel (z.B. Schulmittel wie Lernmaterialien für die Schüler, Computer und Software für PC-gestützte Sprachtherapien, Turngeräte, psychologische Betreuung etc.) benötigen, um den jungen Menschen das Lernen zu ermöglichen und zu erleichtern, so dass diese eine abgeschlossene Ausbildung erhalten.
In diesem Sinne werden auch wirtschaftlich bedürftige Waisenkinder gefördert.
Die Stiftung soll weiter, die politische Bildung junger Menschen (behinderte und unbehinderte) fördern. Dieser Zweck soll unter anderem erreicht werden durch Unterrichtsförderung und Seminare, die im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Werte einer modernen, freiheitlichen Gesellschaft vermitteln. Die Stiftung soll auch dazu beitragen, dass Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, couragierte Bürger, sonstige Bürger und entsprechend geeignete Vereine und sonstige Institutionen in Schulen sowie im Rahmen von Volks- und Berufsbildungsveranstaltungen jungen Menschen ihre Erfahrungen und ihr Wissen vermitteln, so dass diese durch das Vorbild Erwachsener demokratisches Denken und Handeln lernen können. Hierzu haben wir Rechskundeunterricht für Migranten und entsprechende Demokratievorträge gefördert.
Zuwendungen können wir nur auf Antrag der zu unterstützenden Person oder bei Minderjährigen und Institutionen auf Antrag der/ des gesetzlichen Vertreter/s oder auf Antrag eines durch die vorgenannten Personen Bevollmächtigten gewähren. Nach Erhalt eines kurzen, stichpunktartigen Antrages teilen wir den Antragstellern mit, welche weiteren Informationen wir benötigen.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich an:
Michael Oppermann Stiftung
c/o RA u. Notar a. D. Dr. Max S. Koeben
Querstr. 6
14163 Berlin
Michael Oppermann Stiftung – Registriert bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin.
Vorstand: Dr. Max Koeben
Postadresse: Querstr. 6, 14163 Berlin